Karamell Aroma 935374
Kurzbeschreibung:
Das Karamell Aroma Type 935374 ist durch eine trockene Karamellnote charakterisiert.
Ergiebigkeit:
Mit 1,- kg Karamell Aroma Type 935374 ist eine Aromatisierung von bis zu 1000 kg Speiseeis möglich.
Vegetarisch & Vegan
Dieses Aroma ist für vegetarische und vegane Speiseeisproduktion geeignet.
Weitere Anwendungen:
Dieses Aroma ist ebenfalls für die Verwendung in Likören, Milchprodukten, Sahnefüllungen und Teeblättern geeignet. Die jeweiligen Dosierungsempfehlungen können Sie der Spezifikation entnehmen.
Verwendung | Aroma für Lebensmittelzwecke | |||||||||||||||
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Beschaffenheit | Flüssig | |||||||||||||||
Inhaltsstoffe | Aroma (E 1520 Propylenglykol) | |||||||||||||||
Löslichkeit | wasserlöslich | |||||||||||||||
Dichte | 1,030 - 1,070 g/cm³ | |||||||||||||||
Brechungsindex | - | |||||||||||||||
Mindesthaltbarkeit | 12 Monate, nach Produktionsdatum bei sachgerechter Lagerung und unversehrter Originalverpackung. | |||||||||||||||
Lagerung | In einem trockenen Raum bei Zimmertemperatur von 4°C (39,2°F) bis 20°C (68°F). Extreme Temperaturen vermeiden! Trocken und vor Licht geschützt lagern. | |||||||||||||||
Dosierungsempfehlung |
* Diese Angaben stellen Richtwerte, jedoch zu keinem Zeitpunkt einen Kontraktgegenstand, dar. (Angaben per kg bzw. L) |
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Sicherheit | Dieses Produkt entspricht den FAO-/WHO-Richtlinien und wurde unter Einhaltung strikter Hygienebedingungen hergestellt. | |||||||||||||||
Aromenverordnung | Dieses Produkt entspricht der Europäischen Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 und der Zusatzstoffrichtlinie (EG) Nr. 1333/2008. | |||||||||||||||
Allergenerklärung | Dieses Produkt beinhaltet Schwefeldioxid und Sulfite von mind. 10 mg/kg ausgedrückt als SO2 gemäß Verordnung (EC) 1169/2011 und deren Anhänge. | |||||||||||||||
GMO Status | Dieses Produkt ist nach unserem heutigen Kenntnisstand im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und (EG) Nr. 1830/2003 GMO-frei und nicht kennzeichnungspflichtig. | |||||||||||||||
Bestrahlung | Keine Bestrahlung gemäß den Richtlinien 1999/2/EC und 1999/3/EC. | |||||||||||||||
Verpackung | Die verwendete Verpackung entspricht den Anforderungen des LFGB, sowie seinen Folgeveränderungen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. | |||||||||||||||
Kontaminanten | In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und deren Anhänge. | |||||||||||||||
Pestizide | In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln. | |||||||||||||||
Vegetarisch | Dieses Produkt ist für die Anwendung in ovo-lacto-vegetarischen Produkten geeignet. | |||||||||||||||
Vegan | Dieses Produkt ist für die Anwendung in veganen Produkten geeignet. Der Kunde ist zur Prüfung für seine Anwendung verpflichtet. | |||||||||||||||
Bio | Dieses Produkt ist nicht für die Anwendung in Bio-Produkten geeignet. |